Hilfe am Flughafen anmelden: Rollstuhl, Begleitung und Unterstützung
Wer schlecht zu Fuß ist, im Rollstuhl sitzt oder im Alter beim Umsteigen Unterstützung braucht, bekommt an Flughäfen in der EU kostenlose Hilfe. Das regelt die EU-Verordnung 1107/2006. Sie gilt auch an Flughäfen in Island, Norwegen und der Schweiz, aber nicht in anderen Ländern wie der Türkei. Die Hilfe begleitet dich vom Treffpunkt am Flughafen bis zu deinem Sitz im Flugzeug und am Zielflughafen wieder hinaus. Damit sie sicher bereitsteht, meldest du sie spätestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit an, am einfachsten direkt bei deiner Fluggesellschaft.
Wer Anspruch auf Hilfe hat
- Eingeschränkte Mobilität: Anspruch haben Menschen, deren Mobilität eingeschränkt ist, zum Beispiel wegen einer Behinderung, einer Krankheit oder des Alters. Ein bestimmtes Alter allein reicht nicht. Es zählt, ob du Unterstützung brauchst.
- Kein Nachweis: Einen Nachweis über deine Einschränkung musst du nicht vorlegen. Nur bei begründeten Zweifeln, ob du flugtauglich bist, darf die Fluggesellschaft nachfragen.
- Allein reisende Kinder: Für sie gilt die Verordnung nicht. Die Fluggesellschaften haben dafür eigene Angebote.
Bis wann und wo du die Hilfe anmeldest
- Frist: Melde die Hilfe spätestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit an, am besten direkt nach der Buchung. Manche Fluggesellschaften bitten um mehr Vorlauf, TUIfly zum Beispiel um 72 Stunden.
- Bei wem: Am einfachsten meldest du die Hilfe direkt bei der Fluggesellschaft an, meist über ein Formular auf ihrer Webseite oder telefonisch. Annehmen muss die Anmeldung aber auch das Reisebüro, das Buchungsportal oder der Reiseveranstalter, bei dem du gebucht hast. Wer die Anmeldung annimmt, gibt sie an die Flughäfen weiter. Direkt beim Flughafen lässt sich die Hilfe in der Regel nicht anmelden.
- Rückflug: Hast du Hin- und Rückflug bei derselben Fluggesellschaft gebucht, gilt die Anmeldung auch für den Rückflug. Prüfe in der Bestätigung, ob beide Flüge eingetragen sind. Startet der Rückflug in einem Land, in dem die Verordnung nicht gilt, etwa in der Türkei, gelten am dortigen Flughafen die Regeln dieses Landes.
- Bestätigung: Lass dir die Anmeldung schriftlich bestätigen, zum Beispiel per E-Mail.
- Kosten: Die Anmeldung ist kostenlos. Eine Gebühr dafür ist nach Auffassung der EU-Kommission nicht zulässig, egal wo du die Hilfe anmeldest.
Meldest du die Hilfe später an oder gar nicht, bemüht sich der Flughafen trotzdem nach besten Kräften, dir zu helfen. Rechne dann mit Wartezeiten. Eine fehlende Anmeldung allein ist kein Grund, dich nicht mitzunehmen.
Was die Hilfe umfasst
- Am Flughafen: Vom Treffpunkt zum Schalter, beim Einchecken und bei der Gepäckaufgabe, durch die Sicherheitskontrolle, zum Flugzeug und an Bord bis zu deinem Sitz.
- Beim Umsteigen: Zum Anschlussflug, auch zwischen zwei Terminals.
- An Bord: Beim Verstauen deines Gepäcks und, wenn nötig, auf dem Weg zur Toilette.
- Nicht dazu gehören: Persönliche Hilfen wie Essen, Medikamente geben oder Waschen. Brauchst du solche Hilfe, reist am besten eine vertraute Person mit.
- Begleitperson: Eine Person, die mit dir reist, darf dir am Flughafen sowie beim Ein- und Aussteigen helfen, wenn du das möchtest. Sie braucht ein eigenes Ticket. Die Fluggesellschaft muss sich bemühen, euch nebeneinander zu setzen.
Rollstuhl, Rollator und Gehhilfen
- Zwei Mobilitätshilfen kostenlos: Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person fliegen kostenlos mit, zum Beispiel Rollstuhl und Rollator. Sie zählen nicht zum Freigepäck.
- Elektrorollstuhl: Melde ihn ebenfalls spätestens 48 Stunden vorher an. Die Fluggesellschaft braucht Art, Maße, Gewicht und bei Akkus die Batterieart. Mitfliegen kann er, wenn im Flugzeug genug Platz ist und die Vorschriften für Gefahrgut nicht entgegenstehen.
- Ablehnung: Eine Mobilitätshilfe darf die Fluggesellschaft nur ablehnen, wenn sie für das Flugzeug oder seine Frachttüren zu groß ist oder Gefahrgutvorschriften dagegen sprechen.
- Schutz bei Schäden: Frag bei der Gepäckaufgabe nach einer besonderen Interessenerklärung für deinen Rollstuhl. Damit haftet die Fluggesellschaft bis zu dem Wert, den du angibst, falls er beschädigt wird oder verloren geht. Manche Fluggesellschaften verlangen dafür einen Aufpreis. Einen Schaden meldest du sofort am Flughafen und spätestens sieben Tage nach der Rückgabe schriftlich bei der Fluggesellschaft.
Am Reisetag
- Treffpunkt: Sei zu der Zeit am Treffpunkt, die dir die Fluggesellschaft schriftlich genannt hat. Wurde keine Zeit genannt, sei spätestens zwei Stunden vor der Abflugzeit an einem der ausgewiesenen Treffpunkte oder spätestens eine Stunde vorher am Check-in.
- Treffpunkte finden: Die Treffpunkte sind am Flughafen ausgeschildert, oft mit einer Rufsäule an den Eingängen, an Parkplätzen oder am Bahnhof des Flughafens. Am Flughafen München gibt es zum Beispiel Mobility Service Points in der Nähe der Check-in-Schalter.
- Einsteigen: Meist darfst du zuerst einsteigen und zum Schluss in Ruhe aussteigen.
Wann die Fluggesellschaft eine Begleitperson verlangen darf
- Nur aus Sicherheitsgründen: Eine Begleitperson darf die Fluggesellschaft nur verlangen, wenn geltende Sicherheitsvorschriften das erfordern. Viele Fluggesellschaften verlangen sie zum Beispiel, wenn du den Sicherheitsgurt nicht selbst öffnen, keine Sauerstoffmaske anlegen oder im Notfall nicht ohne Hilfe zu einem Notausgang gelangen kannst. Dass du beim Essen Hilfe brauchst, reicht dafür nach Auffassung der EU-Kommission nicht. Manche Fluggesellschaften sehen das strenger. Frag deshalb vor der Buchung nach.
- Begründung: Lehnt die Fluggesellschaft deine Buchung ab oder verlangt sie eine Begleitperson, muss sie dir die Gründe sofort nennen. Auf Wunsch teilt sie dir diese innerhalb von fünf Werktagen schriftlich mit.
- Ticket der Begleitperson: Einen Anspruch auf ein kostenloses Ticket gibt es nach heutigem Recht nicht. Frag bei der Fluggesellschaft nach, ob sie einen Nachlass gibt. Die EU hat sich auf eine Änderung geeinigt: Ist eine Begleitperson nötig, soll sie künftig kostenlos mitfliegen. Gelten soll das voraussichtlich ab dem 23. Oktober 2027.
Wenn etwas nicht klappt
- Beschwer dich zuerst bei der Fluggesellschaft oder beim Flughafen.
- Hilft das nicht, kannst du den Fall dem Luftfahrt-Bundesamt melden. Das ist kostenlos und bis zu zwei Jahre nach dem Ereignis möglich. Das Amt kann Bußgelder verhängen, aber keinen Schadensersatz für dich durchsetzen.
- Geht es um Geld, zum Beispiel für einen beschädigten Rollstuhl, kannst du eine Schlichtung beantragen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder, wenn die Fluggesellschaft dort nicht Mitglied ist, die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Wenn du über TomTravel buchst
Bei TomTravel suchst du deinen Flug im Gespräch mit dem KI-Assistenten Tom oder über die klassische Suche im Browser und in der iOS-App. Nach der Zahlung bekommst du eine Bestätigung mit dem Buchungscode der Fluggesellschaft. Mit diesem Code meldest du die Hilfe am einfachsten direkt bei der Fluggesellschaft an, am besten gleich nach der Buchung. Stehen in deiner Bestätigung mehrere Buchungscodes, etwa weil Hin- und Rückflug getrennte Tickets sind oder zwei Fluggesellschaften fliegen, meldest du die Hilfe bei jeder Fluggesellschaft mit ihrem eigenen Code an. Im Gespräch bucht Tom derzeit nur für die angemeldete Person. Reist jemand mit, bucht ihr über die klassische Suche. Wie du einen Flug für deine Eltern buchst, erklärt die Seite Flug für die Eltern buchen.
Häufige Fragen zur Hilfe am Flughafen
Kostet die Hilfe am Flughafen etwas?
Nein. Die Hilfe am Flughafen und an Bord ist für dich kostenlos und auch die Anmeldung kostet nichts. Ein kostenloses Ticket für eine Begleitperson gibt es nach heutigem Recht aber nicht. Für eine nötige Begleitperson soll sich das voraussichtlich ab dem 23. Oktober 2027 ändern.
Bis wann muss ich die Hilfe anmelden?
Spätestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit, am einfachsten direkt bei der Fluggesellschaft. Am besten meldest du sie gleich nach der Buchung an, weil einzelne Fluggesellschaften mehr Vorlauf wünschen.
Bekommen auch ältere Menschen ohne Behinderung Hilfe?
Ja, wenn ihre Mobilität wegen des Alters eingeschränkt ist und sie Unterstützung brauchen. Einen Nachweis müssen sie nicht vorlegen.
Wie viele Rollstühle oder Gehhilfen fliegen kostenlos mit?
Bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person. Dazu kann auch ein Elektrorollstuhl gehören, wenn er 48 Stunden vorher angemeldet ist, im Flugzeug Platz hat und keine Gefahrgutvorschriften entgegenstehen. Sie zählen nicht zum Freigepäck.
Wann muss ich am Flughafen sein?
Zu der Zeit, die dir die Fluggesellschaft schriftlich nennt. Ohne genannte Zeit spätestens zwei Stunden vor dem Abflug an einem ausgewiesenen Treffpunkt oder spätestens eine Stunde vorher am Check-in.
Quellen und Stand
Redaktion: TomTravel Redaktion, OneCommons UG (haftungsbeschränkt). Stand: 23. Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf der EU-Verordnung 1107/2006 und den Auslegungsleitlinien der EU-Kommission von 2024. Einzelheiten wie Formulare und zusätzliche Fristen legt jede Fluggesellschaft selbst fest.
- EU-Verordnung 1107/2006 über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- EU-Kommission: Auslegungsleitlinien zur Verordnung 1107/2006 (2024)
- Luftfahrt-Bundesamt: Fragen und Antworten zu Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität
- Luftfahrt-Bundesamt: Barrierefreies Reisen mit dem Flugzeug (Flyer, Stand 08/2025)
- Your Europe: Rechte von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität
- BDL, Deutscher Behindertenrat und BAGSO: Barrierefreies Reisen mit dem Flugzeug (PDF)
- Schlichtungsstelle Reise & Verkehr
- TUIfly: Rollstuhl und Begleitservice